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Wahlarzt - mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung für ambulante ärztliche Leistungen verfügen, kann die Leistung direkt mit der Krankenversicherung verrechnet werden, die Kosten werden voll übernommen.

Wenn Sie über eine Zusatzkrankenversicherung verfügen, reichen Sie zuerst Ihre bezahlte Rechnung bei der Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA etc.) ein. Der verbleibende Selbstbehalt wird anschliessend von der Zusatzversicherung übernommen.

Wenn Sie nicht über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung verfügen, reichen Sie die bezahlte Rechnung bei der Krankenversicherung ein, die Ihnen einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe des zu erwartenden Selbstbehaltes richtet sich nach der ärztlichen Leistung. Wir informieren Sie gerne bereits vor der Behandlung.

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